Historisch gehen die Wasser- und Bodenverbände auf die Deichverbände zurück, die heute eine bestimmte Unterart der Wasser- und Bodenverbände sind. Alle Arten von Verbänden waren anfangs private Genossenschaften, wurden dann aber später hoheitlich durchdrungen und schließlich ausdrücklich zu Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die ersten Vorläufer der heutigen Verbände gab es bereits im ausgehenden Mittelalter, wohl auch schon um ca. 1200 n. Chr.
Die Verbandsgebiete der älteren, historischen Verbände gehen auf geschichtliche Entwicklungen zurück, beispielsweise auf die Gewinnung von Neuland, für dessen eingedeichtes Gebiet dann ein neuer Deich- und Sielverband gegründet wurde. Diese historisch gewachsenen Strukturen wurden durch hoheitliche Eingriffe zum Teil neu geordnet, etwa durch Neugliederung der Verbandsgebiete oder Fusionen bestehender Verbände. In Gebieten, in denen Wasser- und Bodenverbände überhaupt erst neu eingeführt wurden, gehen Verbands- und Gebietsstruktur vollständig auf hoheitliche Festsetzungen zurück.
In Preussen geht die Bildung von Wasser- und Bodenverbänden auf das Gesetz vom 01.April 1879 (Gesetz über die Bildung von Wassergenossenschaften) zurück.
Statut für die Landschaftswiesen-Meliorations-Genossenschaft Brück-Plane im Kreise Zauch-Belzig,
veröffentlicht im Amtsblatt 29.10.1909
Ausführungsanweisung für die Landschaftswiesen-Meliorations-Genossenschaft Brück-Plane, Kreis Zauch-Belzig, veröffentlicht am 26.02.1912
Nachtrag für die Satzung der Lanschaftswiesen-Meliorations-Genossenschaft Brück-Plane im Kreise Zauch-Belzig,
veröffentlicht im Amtsblatt 12.02.1916
Nachtrag für die Satzung der Landschaftswiesen-Meliorations-Genossenschaft Brück-Plane im Kreise Zauch-Belzig,
veröffentlicht im Amtsblatt 17.02.1934
Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Brück-Plane von 1939
Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Brück-Plane von 1948 (aufgelöst 1953)